Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,9962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Julius Kind KG gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung - Gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch - "claw-back"
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
- EuGH, 15.09.1982 - 106/81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 25.05.1978 - 83/76
HNL / Rat und Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
Tatsächlich wissen wir, daß die Haftung der Gemeinschaft für eine Rechtsvorschrift, deren Erlaß wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die Einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (vgl. insbesondere das Urteil vom 25.5. 1978, verbundene Rechtssache 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe und andere, Slg. 1978, 1209). - EuGH, 04.10.1979 - 238/78
Ireks-Arkady / Rat und Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
Der Gerichtshof hat diese Auffassung kürzlich noch einmal klargestellt und bestätigt (Urteil vom 4.10.1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady, Slg. 1979, 2955, insbesondere Randnummer 9 der Entscheidungsgründe), daß "auf einem Gebiet des Gemeinschaftsrechts, das durch ein für die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik unerläßliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, die Haftung der Gemeinschaft nur ausnahmsweise dann ausgelöst werden kann, wenn das handelnde Organ die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten haben sollte". - EuGH, 20.04.1978 - 80/77
Kommissionnaires réunis
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
Um die Begründetheit dieser Rüge zu belegen, verweist die Firma Kind auf das Urteil des Gerichtshofes vom 20. April 1978 in den verbundenen Rechtssachen 80 und 81/77, Commissionnaires Réunis/Receveur des douanes (Slg. 1978, 927). - EuGH, 12.07.1979 - 166/78
Italien / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1982 - 106/81
., die eine bestimmte Maßnahme mit sich bringen kann, wenn jene sich in dem systematischen Rahmen der Gesamtregelung halten" (Urteil vom 12.7. 1979 in der Rechtssache 166/78, Italienische Republik/Rat, Slg. 1979, 2575).